Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HMS Medizintechnik Bauer GmbH


1. Geltungsbereich der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und
Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. der ausdrücklichen Anerkennung in
Schriftform durch die HMS Medizintechnik Bauer GmbH.
Wir widersprechen der Geltung fremder allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Kunden. Unsere
Lieferbedingungen gelten für alle – auch weiteren – Bestellungen, die der Kunde bei uns schriftlich,
telefonisch oder per E-Mail vornimmt.


2. Vertragsabschluss
Katalogangaben, Abbildungen und Eigenschaften sind unverbindlich. Erst die Bestellung bei der HMS
Medizintechnik Bauer GmbH gilt als Angebot im Rechtssinn. Ein rechtlich verbindlicher Vertrag kommt erst
mit Lieferung oder verbindlich erklärter schriftlicher Annahme der Bestellung durch die HMS Medizintechnik
Bauer GmbH zustande.
Die Angebote sind freibleibend und die HMS Medizintechnik Bauer GmbH behält sich vor, stets technisch
verbesserte bzw. im Design veränderte Waren anzubieten. Preisänderungen sind vorbehalten. Maß-,
Gewichts- und Leistungsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.
Offensichtliche Schreibfehler bzw. Irrtümer führen nicht zu einem rechtlich verbindlichen Vertragsabschluss.
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich die HMS Medizintechnik Bauer
GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche
Genehmigung der HMS Medizintechnik Bauer GmbH nicht verwendet oder an Dritte zugänglich gemacht
werden und sind auf Verlangen an die HMS Medizintechnik Bauer GmbH zurückzugeben.
Eingehende Rezepte über Praxis- und Sprechstundenbedarf reicht die HMS Medizintechnik Bauer GmbH
ungeprüft direkt oder über ein beauftragtes Rechenzentrum bei den jeweiligen Krankenkassen zur
Abrechnung ein. Wird der HMS Medizintechnik Bauer GmbH eingereichte Rezepte oder einzelne Positionen
auf den Rezepten nicht durch die jeweiligen Krankenkassen anerkannt und entsprechend reguliert, so
werden diese Positionen dem Aussteller des Rezeptes in Rechnung gestellt und müssen entsprechend
beglichen werden.


3. Lieferbedingungen
Wir liefern entsprechend nach jeweils zu schließender Vereinbarung mit dem Kunden gegen Nachnahme,
Vorauskasse, Rechnung, Lastschrift oder Rezept.
Innerhalb von Deutschland erfolgt die Lieferung ab einem Bestellwert von 90,00 € frei Haus einschließlich
Verpackung. Bei darunter liegenden Warenwerten werden anteilig Kosten für Versand und Verpackung in
Höhe von 7,90 €, bei Nachnahmesendungen in Höhe von 15,00 € berechnet.
Mehrkosten für ExpressSendungen und Versand ins  Ausland gehen ohne Zuschläge in voller Höhe zu Lasten des Bestellers.
Für den Versand von Großanlagen, Geräten und Einrichtungsgegenständen werden dem Besteller die tatsächlich
entstehenden Kosten berechnet.
Die HMS Medizintechnik Bauer GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die Wahl des
Versandweges erfolgt durch die HMS Medizintechnik Bauer GmbH.


4. Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den
Transporteur, im Falle der Lieferung per Post mit Übergabe bei dem jeweiligen Postdienst auf den Besteller
über.


5. Gewährleistung
Neuwaren-/Geräte
Die HMS Medizintechnik Bauer GmbH übernimmt bei Neuwaren eine Gewährleistung von 12 Monaten, es
sei denn, dass der Hersteller eine andere Gewährleistungsart-/ oder Dauer vorsieht. Hierbei werden die
jeweiligen Bedingungen des Herstellers vorgesehen. Weitere Leistungen darüber hinaus werden nicht
gewährt.
Gebrauchtwaren-/Geräte
Bei Gebrauchtwaren übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, es sei denn das im Vertrag eine andere
Regelung getroffen wurde.
Beginn der Gewährleistung ist der Tag der Übergabe. Maßgeblich hierfür ist das Übergabedatum auf dem
Lieferschein, bzw. der Zustellnachweis des Versanddienstleisters.


6. Lieferverzug
Bei Lieferverzögerungen, welche die HMS Medizintechnik Bauer GmbH nicht zu vertreten hat, tritt kein
Verzug ein. Lieferverzug kann nur eintreten, soweit dies die HMS Medizintechnik Bauer GmbH im Fall einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Gerät die HMS Medizintechnik Bauer GmbH mit der Lieferung in Verzug, bedarf es zum Eintritt rechtlicher
Verzugswirkungen der ausdrücklichen schriftlichen Mahnung durch den Besteller. Setzt der Besteller der
HMS Medizintechnik Bauer GmbH, nachdem sich diese in Verzug befindet, für die Lieferung eine Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung, so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Der dann geltend zu machende Schadensersatzanspruch ist auf 50 % des eingetretenen Schadens
begrenzt. Entgangener Gewinn/Ertrag gilt ausdrücklich nicht als Schaden.


7. Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer bezüglich der bestellten Ware im Annahmeverzug und ist – aus welchen Gründen
auch immer – nicht in der Lage, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, ist die HMS Medizintechnik Bauer
GmbH berechtigt, einen pauschalisierten Schaden in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes geltend zu
machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens kann nicht ausgeschlossen werden.


8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Nettopreise, freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ohne sonstige Nachlässe und
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Praxis- und Sprechstundenbedarf:
Die Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
Nach Vereinbarung können bei Zahlungen durch Lastschrifteinzug innerhalb von 8 Tagen 3 % Skonto
gewährt werden. Rabatte und weitere Nachlässe bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Rücklastschriftgebühren werden mit 15,50 €, nebst Mahngebühren zu Lasten des Käufers in Rechnung
gestellt. Selbiges gilt für Lastschriftrückgaben.
Ultraschallgeräte und medizintechnische Geräte:
Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Andere
Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist stets der Geldeingang oder die Gutschrift auf den Konten der HMS
Medizintechnik Bauer GmbH maßgeblich.
Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Käufer spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne
dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzuges ist der Käufer zum Ersatz des
durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden
Zahlungsverzugs) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnet die HMS Medizintechnik Bauer GmbH Zinsen in Höhe von 9 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz. Verzugszinsen sind sofort fällig. Weist die HMS Medizintechnik Bauer GmbH
nach, einen höheren Zinssatz für Sollsalden zahlen zu müssen, so ist dieser maßgebend. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Gutschriften aus Rücknahmen, Ankäufen oder Inzahlungnahmen werden immer dem jeweiligen
Kundenkonto gutgeschrieben. Eine (Bar-)Auszahlung des Guthabens findet nicht statt. Das jeweilige
Guthaben wird mit nachfolgenden Aufträgen verrechnet. Das Guthaben verfällt nach 24 Monaten.


9. Mangelanzeige
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind durch den Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der
Ware schriftlich gegenüber der HMS Medizintechnik Bauer GmbH anzuzeigen.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist die HMS Medizintechnik Bauer GmbH berechtigt, nach
eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Hierzu ist der HMS Medizintechnik Bauer
GmbH durch den Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Sollte die Mängelbeseitigung scheitern, ist die
HMS Medizintechnik Bauer GmbH berechtigt, einen zweiten Versuch zur Mängelbeseitigung zu
unternehmen. Für den Fall, dass die HMS Medizintechnik Bauer GmbH eine angemessene Nachfrist zur
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verstreichen lässt oder die Mängelbeseitigung zweimal fehlschlägt,
ist der Käufer berechtigt, die Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Können sich die Parteien über den
Umfang der Preisminderung nicht einigen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die beanstandete Ware ist zur Prüfung durch die HMS Medizintechnik Bauer GmbH zur Verfügung zu halten
und muss so lange in produktentsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden.
Muster und Proben sowie die Angaben im Katalog der HMS Medizintechnik Bauer GmbH geben nur den
durchschnittlichen Zustand und die Güte der Ware wieder. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen
der gelieferten Ware stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Etwas anderes gilt
nur bei entsprechender Vereinbarung.
Herstellerseitige Konstruktionsänderungen und Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit
dadurch die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Produktes oder der Ware nicht beeinträchtigt werden.


10. Umtausch- und Rückgaberecht
Der Umtausch oder die Rückgabe der Ware ist nur möglich, soweit hierzu eine ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung geschlossen wird.
Soweit ein Umtausch- und Rückgaberecht vereinbart wird, ist die Ware innerhalb der jeweils vereinbarten
Frist in der Originalverpackung zurückzugeben. Die Ware muss sich bei Rückgabe in einem unbenutzten
und unbeschädigten Zustand befinden. Beschädigte und / oder verschmutzte Ware sowie Ware mit
abgelaufenem Verwendbarkeitsdatum sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
Praxis- und Sprechstundenbedarf:
Im Falle des Umtausches oder der Rückgabe erhebt die HMS Medizintechnik Bauer GmbH keine
Bearbeitungsgebühren.
Bei Rückversand muss ein Beleg beigefügt werden, aus dem Artikelnummer, Stückzahl, Rechnungs- und
Lieferscheinnummer hervorgehen.
Beschädigungen der Ware im Zusammenhang mit der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers bzw. des
Versenders.
Steril verpackte Produkte, auf Kundenwunsch angefertigte Waren oder sonstige Sonderbestellungen und
Anfertigungen nach Kundenwünschen sowie Waren, die nicht Bestandteil unseres Kataloges sind, sind vom
Rückgaberecht ausgeschlossen.
Ultraschallgeräte und medizintechnische Geräte:
Der Umtausch von Ultraschallgeräten und medizintechnischen Geräten ist ausgeschlossen. Es sei denn, es
wurde im Vertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen.


11. Haftung
Bei Vertragsverletzungen durch die HMS Medizintechnik Bauer GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen besteht
eine Haftung nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der Schadensersatz-anspruch ist,
auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vorhersehbaren Schaden begrenzt und richtet sich
in der Höhe nach den Regelungen in diesen AGB.


12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der HMS Medizintechnik Bauer GmbH.
Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen – auch nach Vermischung oder Vereinbarung – sowie
bei jeder anderen von dritter Seite ausgehender Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware
hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder
Überlassung im tauschwege, ist dem Kunden nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weitergabe erlischt
auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Kunde der HMS Medizintechnik Bauer GmbH gegenüber
mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder sonstige der HMS
Medizintechnik Bauer GmbH gegenüber bestehenden Verpflichtungen, insbesondere aus dem
vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.
Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus
einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der von HMS Medizintechnik Bauer GmbH
gegenüberzustehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Die HMS Medizintechnik Bauer GmbH nimmt
diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der HMS Medizintechnik Bauer GmbH
hin die Namen der Drittschuldner anzugeben.,
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Lieferung unwiderruflich
ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller
seine Zahlungen einstellt oder sobald er gegenüber der HMS Medizintechnik Bauer GmbH mit seinen
Verpflichtungen in Verzug gerät. Auf Verlangen der HMS Medizintechnik Bauer GmbH hin hat der Käufer
unverzüglich schriftlich den Drittschuldnern die abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den
Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.


13. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, – z. Bsp.: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Krieg, Pandemien,
bei Lieferungsversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Bedarfsstoffe
etc. – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn die HMS Medizintechnik Bauer
GmbH in der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen dadurch verhindert ist, eine vereinbarte Lieferfrist
in angemessenen Umfang.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so wird die HMS Medizintechnik Bauer GmbH
von der Lieferverpflichtung frei. Das gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Hierauf kann sich die HMS
Medizintechnik Bauer GmbH nur berufen, wenn der Kunde bzw. Abnehmer unverzüglich über die
genannten Umstände benachrichtigt wird. Dauern die Ereignisse länger als 3 Monate an, ist die HMS
Medizintechnik Bauer GmbH und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine ggf. bereits
erfolgte Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
Im Falle der vorgenannten Umstände stehen dem Kunden weitergehende Rechte, insbesondere
Schadensersatz-ansprüche, uns gegenüber nicht zu. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der
HMS Medizintechnik Bauer GmbH Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht bei
Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich der Sitz der HMS Medizintechnik Bauer GmbH in D79268 Bötzingen bei Freiburg im Breisgau. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird als
Gerichtsstand D-79268 Bötzingen bei Freiburg im Breisgau vereinbart.


15. Datenschutz
Die HMS Medizintechnik Bauer GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu erheben
und im Rahmen der zum Zeitpunkt des Kaufvertrages geltenden rechtlichen Regelungen EDV-mäßig zu
speichern und zu bearbeiten.


16. Urheberrecht
Die Texte, Gestaltung der HMS Medizintechnik Bauer GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Nachahmung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die HMS Medizintechnik Bauer GmbH.


17. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der
anderen Vereinbarung nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden jeweils durch gesetzlich zulässige
Bestimmungen ersetzt, die dem Willen der Parteien unter Maßgabe der unwirksamen Bestimmungen am
nächsten kommen.
Dies gilt ebenso für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser AGB.